Motor EA 288

VW steht mit dem EA 288 vor dem Dieselgate 2.0!

 

www.lto.de vom 14.07.2022

EuGH zum VW-Dieselskandal Thermofenster ist illegale Abschalteinrichtung


Der EuGH hat heute der Argumentation von VW und deutschen Behörden, wonach das Abschalten der Abgasreinigung bei bestimmten Temperaturen aus Motorschutzgründen zulässig sei, eine klare Absage erteilt. Verbraucher haben Ansprüche.


Eine Software für Dieselfahrzeuge, die die Abgasreinigung bei üblichen Temperaturen und während des überwiegenden Teils des Jahres verringert, stellt eine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu den sogenannten Thermofenstern entschieden (Urt. v. 14.7.22, Rs.: C-217/20, C-134-20, C-145/20).


Gegenstand der Verfahren ist eine Software von Volkswagen (VW), die aber auch von fast allen anderen Herstellern verwendet wird. Sie ist so programmiert, dass die Einhaltung von Grenzwerten nur im Bereich bestimmter Temperaturen gewährleistet ist - und zwar - laut EuGH - nach Feststellungen von österreichischen Gerichten nur im Bereich zwischen 15 und 33 Grad, das sogenannte Thermofenster. Demnach wird bei in Europa völlig üblichen Temperarturen von unter 15 Grad die Abgasreinigung bereits gedrosselt und dann weiter auf 0 gesenkt. Die Autos stoßen somit viel mehr giftiges und gesundheitsschädliches Stickstoffoxid aus, als gesetzlich vorgesehen. 


Die Chronik im EA288 Abgasskandal


Das Oberlandesgericht Naumburg verurteilt die Volkswagen AG zu Schadensersatz. Dabei ging es um einen VW Beetle mit dem Motor EA288. Da die Anwälte von VW gar nicht erst erschienen waren, erging ein Versäumnisurteil. Die Revision ließ das Gericht dabei nicht zu.



Zudem wird ein Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem September bekannt. Darin macht das Gericht deutlich, dass der Motor EA 288 über eine Fahrkurvenerkennung und eine prüfstandsoptimierte Umschaltlogik (und damit über eine klar unzulässige Abschalteinrichtung) verfügt. Es schließt sich damit dem Landgericht Duisburg an, das die Volkswagen AG in erster Instanz zu Schadensersatz verurteilt hatte. Dem Autobauer rät das OLG, seine Berufung zurückzuziehen, da diese keine Aussicht auf Erfolg habe.


08.11.2021

OLG Düsseldorf: Schadensersatz für unzulässige Umschaltlogik in VW Motor EA288 (Euro 6)


Mit Beschluss vom 16.09.2021 (Aktenzeichen I-20 U 14/21) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf mehr als deutlich gemacht, dass es beabsichtigt, die von der Volkswagen AG eingelegte Berufung hinsichtlich einer Verurteilung zu Schadensersatz bei einem Diesel-Pkw mit dem Euro 6 Motor EA 288 zurückzuweisen. Das OLG zeigt sich überzeugt davon, dass auch der Nachfolgemotor des EA 189 über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt und geschädigte VW-Kunden deshalb einen Anspruch auf Schadensersatz haben.


Das Landgericht Duisburg hatte die Volkswagen AG mit Urteil vom 12.01.2021 zu Schadensersatz verurteilt (Aktenzeichen 12 O 88/20). Das Oberlandesgericht bestätigt den dem Urteil zugrundeliegenden Schadensersatzanspruch des Klägers aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.


Das OLG geht wie das Landgericht zuvor davon aus, dass der im streitgegenständlichen Fahrzeug verbaute Motor EA 288 über eine Software verfügt, die erkennt, wenn sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet und dann in einen Modus umschaltet, in dem dem Katalysator ausreichend AdBlue zugeführt wird, um die Stickoxidemissionen unter dem Grenzwert zu halten.


Im normalen Fahrbetrieb auf der Straße dagegen wird weniger AdBlue eingespritzt, was zu einem deutlich erhöhten Emissionsausstoß führt.


Das Gericht zieht dabei einem Vergleich zwischen dem Euro 6 EA 288 Motor und dem im Dieselskandal bereits berüchtigten Euro 5 Motor EA 189. Der Kläger habe greifbare Anhaltspunkte dafür vorgetragen,


„dass bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug nicht nur eine Fahrkurvenerkennung, sondern auch eine Abschalteinrichtung in Form einer prüfstandsoptimierten Umschaltlogik vorhanden ist, ähnlich wie bei den bekannten Dieselmotoren des Typs EA 189.“


Diese Anhaltspunkte lägen unabhängig davon vor, ob das Kraftfahrt-Bundesamt eine Rückrufaktion angeordnet habe.


Das Gericht stützt sich bei seiner Beurteilung der Abschalteinrichtung auf interne Dokumente von VW, die der Kläger vorgelegt hatte. In diesen wird eindeutig auf die Fahrkurvenerkennung mit anschließender Umschaltlogik hingewiesen.


Die Volkswagen AG trifft dabei eine sekundäre Darlegungslast. Sie hätte zu der Fahrkurvenerkennung und der prüfstandsoptimierten Umschaltlogik vortragen müssen. Dies hat sie laut Oberlandesgericht Düsseldorf nicht ausreichend getan und sich zudem selbst widersprochen. Hatte VW zunächst behauptet, eine Fahrkurvenerkennung sei in dem streitgegenständlichen Fahrzeug nicht mehr vorhanden, da sie im Rahmen einer freiwilligen Serviceaktion entfernt wurde, hieß es in der Berufungsbegründung dann, es sei zu keinem Zeitpunkt eine Fahrkurvenerkennung hinterlegt gewesen.


Das Oberlandesgericht Düsseldorf rät der Volkswagen AG zur Rücknahme der Berufung, da diese „nach einstimmiger Überzeugung des Senats offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg“ habe.



Zuvor hatte bereits das OLG Köln die Volkswagen AG aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Motor EA 288 zu Schadensersatz verurteilt. Dieser Motor wurde in zahlreichen Modellen von VW selbst (beispielsweise im VW Golf 7 oder im T6), aber auch von Seat, Škoda und Audi verbaut.


28.04.2021

EA288: Neues Urteil bringt VW in Bedrängnis

Dieselgate 2.0 zu EA288: Oberlandesgericht Naumburg verurteilt VW zur Zahlung von Schadensersatz


Die Volkswagen AG ist im zweiten Diesel-Abgasskandal um den Motor EA288 erneut verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Naumburg sah die vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung nach §826 BGB durch VW als erwiesen an (Az. 8 U 68/20). Der Senat ließ mit dem Urteil vom 9. April 2021 keine Revision zu. Zuvor hatte bereits das OLG Köln VW am 19. Februar 2021 verurteilt – allerdings ein Versäumnisurteil, weil die VW-Anwälte nicht vor Gericht erschienen waren (Az. 19 U 151/20). Mit diesen VW-Pleiten steigen die Erfolgsaussichten für Verbraucher vor Gericht enorm.


OLG wertet Abschalteinrichtung im EA288 als unzulässig


Im vorliegenden Verfahren war ein Golf VII 2.0 TDI streitgegenständlich. Der VW-Motor EA288 besitzt die Abgasnorm Euro 6. Das Fahrzeug war im Oktober 2017 gebraucht erworben worden. Für das Fahrzeug gab es keinen amtlichen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes. Der Kläger vertrat die Ansicht, dass wie beim EA189, der den Dieselskandal 2015 ausgelöst hatte, auch in dem Nachfolgemotor EA288 eine illegale Abschalteinrichtung installiert und genutzt wird. Das Oberlandesgericht Naumburg sieht im Motor mit der sogenannten Fahrkurvenerkennung eine Zykluserkennung verbaut. Die Fahrkurve erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand oder im normalen Straßenverkehr befindet. VW, so das Gericht, könne sich auch nicht darauf berufen, dass das Kraftfahrt-Bundesamt keine unzulässige Abschalteinrichtung gefunden habe. Das Gericht geht davon aus, dass VW „unter Vorlage entsprechender eigener Messergebnisse an das KBA herangetreten ist, diesem versichert hat, dass infolge fehlender Grenzwertkausalität keine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt und dass KBA diesen Standpunkt übernommen hat“. Das Gericht äußerte sich weiter abschätzig über die Behörde. Das KBA habe sich „der von der Beklagten nach Offenlegung der im EA288 verbauten Abschalteinrichtung hierzu vertretenen und in jeglicher rechtlichen Grundlage entbehrenden Rechtsauffassung angeschlossen“. Das OLG Naumburg verurteilt die Volkswagen AG daher zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 20.885,71 Euro. Im Gegenzug muss der Kläger das Fahrzeug übergeben. Der Kläger musste sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Das Gericht setzte die Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs auf 250.000 Kilometer fest.


Auch am OLG Düsseldorf steht VW kurz vor einer Verurteilung. Anfang 2021 hatte der Konzern im Wirtschaftsmagazin Capital beteuert, dass mit dem Motor EA288 alles in Ordnung sei. Doch auch das Düsseldorfer Gericht ist skeptisch. In einem Beschluss vom 16. Februar 2021 (Az. I-23 U 159/20) stellte der 23. Zivilsenat fest: Eine Haftung von VW könnte sich nach § 826 BGB ergeben. Grund dafür ist eine interne „Applikationsrichtline“ von VW für den EA288. Diese Richtlinie belegt aus Sicht der Kläger eine Zykluserkennung und eine Manipulation der Abgasreinigung auf dem Prüfstand. VW muss sich jetzt zu den internen Dokumente äußern. Mittlerweile hat bereits in der ersten Instanz eine Flut von Verurteilungen zum EA288 eingesetzt.


24.02.2021

Dieselgate 2.0: Erstes Oberlandesgericht verurteilt VW zum EA288 / Versäumnisurteil, weil VW-Anwälte vor Gericht nicht erschienen


Der Bann ist gebrochen: Erstmals hat ein Oberlandesgericht den Volkswagen-Konzern im zweiten Diesel-Abgasskandal aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach §826 BGB zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Das OLG Köln ließ mit dem Urteil vom 19. Februar 2021 keine Revision zu (Az. 19 U 151/20). Die VW-Anwälte hatten den Gerichtstermin am 12. Februar 2021 versäumt. Daher fällte der Senat ein sogenanntes Versäumnisurteil. Der Vorwurf, dass VW in dem streitgegenständlichen Fahrzeug mit dem Motor EA288 eine „prüfstandoptimierte Umschaltlogik (wie bei den Motoren vom Typ EA189 eingesetzt) eingebaut“ hat, betrachtete das Gericht als unstreitig und zugestanden. Eine manipulierte Motorsteuerungssoftware ist für den 19. Zivilsenat „grundsätzlich geeignet“, den Käufer zu täuschen. Dies entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Senats, die durch das erste VW-Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Mai 2020 (Az. VI ZR 252/19) höchstrichterlich bestätigt worden war.


23.02.2021

Dieselgate 2.0: Für VW wird es beim EA288 immer enger

OLG Düsseldorf hält Haftung nach § 826 BGB für möglich


Gerade hat VW im Wirtschaftsmagazin Capital beteuert, dass mit dem Motor EA288 alles in Ordnung sei. Das Oberlandesgericht Düsseldorf ist jedoch skeptisch. In einem Beschluss vom 16. Februar 2021 (Az. I-23 U 159/20) stellt der 23. Zivilsenat fest: Eine Haftung von VW könnte sich nach § 826 BGB ergeben. Grund dafür ist eine interne „Applikationsrichtline“ von VW für den EA288. Diese Richtlinie belegt aus Sicht der Kläger eine Zykluserkennung und eine Manipulation der Abgasreinigung auf dem Prüfstand. Auch dafür hat der Bundesgerichtshof am 25. Mai 2020 VW im Fall um den EA189 zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.

 

Dieselgate 2.0 OLG Düsseldorf sieht VW in der Haftung

 

Indiz für Abschalteinrichtung bei EA288


Internes VW-Dokument Indiz für Abschalteinrichtung im EA288


Bisher hat es sich VW in Verfahren um den Dieselmotor EA288 vor Gericht immer sehr einfach gemacht. Die VW-Juristen erklärten stets, der Kläger habe das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht ausreichend belegt. Und damit kam der Konzern bisher durch. Doch diese Zeiten sind seit dem Frühjahr 2020 vorbei. Am 22. April 2020 berichtete das Handelsblatt über ein internes VW-Dokument, das in einem Verfahren vor dem Landgericht Ravensburg Gegenstand der Verhandlung war. Das Dokument stammt vom 18. November 2015 und trägt den Titel „Entscheidungsvorlage: Applikationsrichtlinien & Freigabevorgaben EA 288“. Auf Seite 4 des Dokuments heißt es, beim EA 288 Euro 6 gebe es eine „Bedatung, Aktivierung und Nutzung der Fahrkurven zur Erkennung des Precon und des NEFZ, um die Abgasnachbehandlungsevents (…) streckengesteuert zu platzieren.“ NEFZ ist der in Europa vorgeschriebene Fahrzyklus für Autos auf dem Prüfstand.


Für das Landgericht Ravensburg beschreibt der Auszug aus dem Dokument „eine Erkennung des Prüfstandlaufs, um Abgasnachbehandlungsevents platzieren zu können“. Die Software merke also, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand oder auf der Straße befinde und steuere entsprechend den Abgasausstoß. Dem Landgericht war aufgrund des Dokumentes klar, dass Volkswagen nicht mehr einfach bestreiten konnte, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung im Motor vorhanden sei. Das Unternehmen müsse seine Argumentation konkret belegen. Volkswagen unterließ in dem Verfahren daraufhin weitere Äußerungen, sodass das Gericht den Vortrag des Klägers als zugestanden betrachtete und den Autobauer nach §826 BGB verurteilte – also vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung.


Diese Applikationsrichtlinie für den Diesel EA288 der Volkswagen AG ist in zahlreichen Verfahren vorgelegt worden und könnte aktuell zur ersten Verurteilung des Autobauers vor einem Oberlandesgericht in Deutschland führen. Das OLG Düsseldorf hat in einem Beschluss vom 16. Februar 2021 (Az. I-23 U 159/20) darauf hingewiesen, dass die Richtline durchaus die Zykluserkennung einer unzulässigen Abschalteinrichtung und eine NEFZ-Prüfstands bezogene Manipulation des NOX-Speichers belegen könnte. Die Applikationsrichtlinie wertet das Gericht als „beachtlich“, weil sie den Vortrag der Klage vertieft und stützt. Dann kritisiert das Gericht, dass VW den Klägervortrag noch nicht hinreichend entgegengetreten sei. VW hat nun bis Anfang März 2021 Zeit für eine Entgegnung auf die Vorlage der internen Dokumente.



Das Oberlandesgericht Düsseldorf wird aller Voraussicht VW verurteilen und damit steigen die Chancen der Verbraucher, ihre berechtigten Ansprüche gegen VW durchzusetzen, enorm.


08.01.2021

Weiteres positives Urteil am LG Offenburg


22.400 Euro Schadensersatz muss VW einem Kläger mit einem VW Caddy mit EA 288 Euro 6 zahlen


Es ist bereits das dritte positive Urteil am LG Offenburg. Nun hat auch die 2. Kammer des LG Offenburg, Az. 2 O 168/20 vom 04.01.2021, VW zu Schadensersatz verurteilt. Die Richterin stellte fest:


 „Unstreitig ist in dem Fahrzeug mit EA 288 eine sogenannte Fahrkurve verbaut, mit der es der Motorsteuerung möglich ist zu erkennen, ob sich das Fahrzeug im Straßenverkehr oder auf dem Prüfstand befindet….. Bei Fahrzeugen mit einer solchen Prüfstandserkennung erfolgte Prüfung und Zulassung des Fahrzeugs nicht ordnungsgemäß….. Das Fahrzeug ist mangelhaft….. Der VW Konzern hat den Kläger über diese Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs sittenwidrig getäuscht und ist daher zum Schadensersatz verpflichtet.“


Verbraucher mit einem 1,2 bis 2,0 Liter Dieselfahrzeug ab dem Baujahr 2015 sollten sich also von einem Anwalt beraten und jetzt zeitnah ihre Rechte prüfen lassen.


21.12.2020

Landgericht Ellwangen gibt einen klaren Hinweis an die Autohersteller


Thermofenster im EA288 Motor.


Im Rahmen eines Verfahrens, in dem es um die Rückabwicklung eines Volkswagens mit einem EA288 geht, hat das Landgericht Ellwangen einen klaren Hinweis an die Autohersteller gegeben (LG Ellwangen Beschluss vom 30.11.2020, Az. 3 O 254/20).


In dem Beschluss vertritt das Gericht die Auffassung, dass eine Abschalteinrichtung, die die Abgasrückführung bereits bei üblichen Außentemperaturen maßgeblich einschränkt, in Anbetracht der geltenden EG-Verordnung, nach keiner vertretbaren Gesetzesauslegung als zulässige Abschalteinrichtung i.S.d. Art. 5 Abs. 2 S. 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 bewertet werden kann.


Die Verordnung besagt, dass die von dem Hersteller ergriffenen technischen Maßnahmen sicherstellen müssen, dass die Auspuff- und Verdunstungsemissionen während der gesamten Lebensdauer eines Fahrzeuges bei normalen Nutzungsbedingungen wirkungsvoll begrenzt werden. Sie kann daher nur dahingehend ausgelegt werden, dass eine Abschalteinrichtung, die schon bei üblichen Temperaturen einsetzt, nicht zulässig sein kann.


Die Volkswagen AG, die bereits damals über eine fachlich hervorragende Rechtsabteilung verfügt haben dürfte, so das Gericht, könne sich deshalb nicht darauf berufen, dass nach der damals erkennbaren Rechtslage eine gegenteilige, wenn auch falsche Auslegung vertretbar gewesen sei.


Eine solche Auslegung, die in Anbetracht der Intransparenz im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens letztendlich den Verbraucher in die Gefahr bringt, ein Fahrzeug zu erwerben, welches in Zukunft von einer Stilllegung betroffen sein könnte, könne nicht vertretbar gewesen sein.


Die Verantwortlichen im Hause Volkswagen hätten sich zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens des Motortyps EA288 auch nicht darauf berufen können, dass das Thermofenster dem Schutz des Motors diene.


Denn dann hätte Volkswagen den gesetzgeberischen Auftrag „das Fahrzeug so auszurüsten, dass die Bauteile, die das Emissionsverhalten beeinflussen, so konstruiert, gefertigt und montiert sind, dass das Fahrzeug unter normalen Betriebsbedingungen dieser Verordnung und ihren Durchführungsmaßnahmen entspricht“ nicht erfüllt. Statt dessen hätte der Autohersteller dies im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens vorgetäuscht.


Stellt also ein Autobauer ein Fahrzeug her, welches die vorgegebenen Grenzwerte nur mittels einer Vorrichtung einhält, die die meiste Zeit ausgeschaltet oder in ihrer Funktionalität eingeschränkt werden muss, um den Motor nicht zu schädigen, dann habe er keinen Motor hergestellt, der den Anforderungen des Art. 5 Abs. 1 der EG-Verordnung entspricht, heißt es in dem Beschluss.


Seinen guten Glauben in die Zulässigkeit einer Abschalteinrichtung könne der Hersteller dadurch belegen, dass er die Offenlegung dieser Einrichtung im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens nachweist.


Wir sind gespannt, ob man sich in Wolfsburg dazu hinreißen lässt oder ob es zu einer alternativen – wirtschaftlichen – Lösung in diesem Verfahren kommen wird.


26.06.2020
Dieselgate 2.0: Erstes Urteil zum Motor EA 288 / LG Offenburg sieht Audi A3 2,0 TDI Quattro manipuliert

Dieselgate 2.0 hat für den Volkswagenkonzern begonnen – und zwar in Form des Motors EA 288. Das Landgericht Offenburg verurteilte am 23. Juni 2020 die VW-Tochter Audi und ein Autohaus aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Täuschung nach § 826 BGB (Az. 3 O 38/18). Der Audi A3 2,0 TDI Quattro mit dem Motor EA 288 Euro 6 enthält nach Ansicht des Gerichts eine unzulässige Abschalteinrichtung. Beim EA 288 geht es wie beim EA 189 darum, dass der Motor die EU-Grenzwerte für Stickoxid nur auf dem Prüfstand einhält. Das Gericht bezieht sich im Urteil auf ein EuGH-Gutachten und kritisiert das lange Leugnen von Audi.

Im vorliegenden Fall sah das Landgericht Offenburg die vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung des Verbrauchers als erwiesen an. Der streitgegenständliche Audi A3 2.0 TDI Quattro Euro muss zurückgenommen und im Gegenzug müssen 40.259,22 Euro nebst Zinsen bezahlt werden. Eine Nutzungsentschädigung von 12.229,78 Euro wird angerechnet, da durch die Benutzung des Fahrzeugs ein Vorteil entstanden ist.

  • Der Kläger leaste am 8. Dezember 2015 von der Volkswagen Leasing GmbH einen Audi A3 2.0 TDI Quattro. Der Kläger erklärte mit anwaltlichem Schreiben vom 26. September 2017 aufgrund arglistiger Täuschung den Rücktritt vom Vertrag. Er vermutete mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen in dem Fahrzeug, die das Abgaskontrollsystem manipulieren.

  • Das Gericht verurteilte Audi wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB. Für das Gericht galt als sicher, dass das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist. Im normalen Verkehr unterbleibt damit die Schadstoffminderung. Ein Fahrzeug ist nicht frei von Sachmängeln, wenn es eine Abschalteinrichtung im Sinne von Art. 3 Nr. 10 VO 715/2007/EG enthält.

  • Das Gericht kritisiert das Prozessverhalten von Audi als „Leugnen“. Die sogenannte Teststandserkennung oder Prüfstandserkennung in dem Audi, in der die EU-Grenzwerte für Stickoxide eingehalten werden, hat Audi am Anfang des Verfahrens nicht eingeräumt, sondern den Vorwurf nur als „unzutreffend“ bezeichnet. Daraufhin wollte das Gericht Beweise erheben. In neuer Gerichtsbesetzung und nach schriftlichem Nachfragen wurde der Einbau einer als „Umschaltlogik“ bezeichnete Abschalteinrichtung verneint. Eine Teststandserkennung räumte Audi dann nach erneutem Nachfragen mit dem Hinweis ein, dass zum Normalbetrieb auf der Straße jedoch kein Unterschied bestehe. Beim nächsten schriftlichen Nachfassen und der Frage des Gerichts, wozu es dann eine solche Erkennung gebe, tat Audi dann so, als ob es selbstverständlich sei, dass der Teststandsbetrieb auch Auswirkungen auf den Katalysator und somit die Abgaskontrolle habe.

  •  Das Gericht bezog sich in seinem Urteil explizit auf das Gutachten der Generalanwältin am EuGH, Eleanor Sharpston. Die hatte am 30. April 2020 in einem VW-Verfahren temperaturabhängige Abgaskontrollsysteme, wie ein Thermofenster eines darstellt, als unzulässig bezeichnet (Az. C 693/18). Die Vorschriften, so Sharpston, seien sehr eng auszulegen. Auch der Offenburger Richter schloss sich dieser Ansicht an.

  •  Zum Schutz des Motors ist laut Sharpston zwar eine Abschalteinrichtung durchaus zulässig. Dabei erfasst diese Ausnahme nach Ansicht der Generalanwältin nur den Schutz des Motors vor dem Eintreten von unmittelbaren und plötzlichen Schäden (und nicht vor langfristigeren Auswirkungen wie Abnutzung oder Wertverlust). Die Generalanwältin ist der Ansicht, „dass nur unmittelbare Beschädigungsrisiken, die die Zuverlässigkeit des Motors beeinträchtigen und eine konkrete Gefahr bei der Lenkung des Fahrzeugs darstellen, das Vorhandensein einer Abschalteinrichtung rechtfertigen können.“ Aus Sicht der Generalanwältin rechtfertigt das Ziel, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verzögern, nicht den Einsatz einer Abschalteinrichtung. Gerade damit haben die meisten Hersteller bisher vor Gericht argumentiert. Dieser Begründung dürfte nun ein Riegel vorgeschoben werden. In Offenburg folgte der Richter den Argumenten aus Luxemburg.

  •  Dass kein Rückruf vom Kraftfahrt-Bundesamt bisher gegen den EA 288 vorliegt, war für den Richter unmaßgeblich. Dafür könne es viele Gründe geben – wie etwa „politischen Einfluss“.

  •  Für das Landgericht Offenburg ist der Schaden für den Kläger durch das Zustandekommen des Leasingvertrags eingetreten. Zum einen wollte er ein solches mangelhaftes Fahrzeug nicht. Zum anderen besteht durch die Abschalteinrichtung für den Halter immer die Gefahr, dass eine Behörde das Fahrzeug stilllegen lässt.

  •  Das Gericht entschied sich für eine Nutzungsentschädigung und gegen Zinszahlungen ab dem Kaufdatum. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

22.06.2020
Erste Klagen gegen VW T6 (EA 288) ein / Große Erfolgsaussichten vor Gericht

Im Abgasskandal der Volkswagen AG kommt Dieselgate 2.0 langsam, aber sicher, ins Rollen. Hiervon ist das Nachfolgemodell des Motors EA 189 betroffen. Auch im Diesel EA 288 soll eine Abschalteinrichtung das Abgaskontrollsystem manipulieren. Im Mittelpunkt steht der T6 – der Bulli, das VW-Bus-Modell. Gegen den T6 liegt seit April 2019 eine Rückrufanordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes vor. Bemängelt wird eine „Konformitätsabweichung“, die zur „Überschreitung des Euro-6-Grenzwertes für Stickoxide“ führt.

Der VW-Bulli schon zweimal auffällig im Abgasskandal

Der legendäre VW-Bulli war schon zweimal in einen Rückruf des KBA involviert. Bereits im vergangenen Jahr war der VW-Bus T6 am 17. April 2019 vom KBA zurückgerufen worden. Hier handelte es sich um Euro-6-Modelle 2,0 TDI mit dem Motor EA 288. Insgesamt waren 185.383 Bullis weltweit betroffen – 86.741 in Deutschland. Der EA 288 Motor steht mittlerweile auch unter Verdacht, mit Abschalteinrichtungen das Abgaskontrollsystem bei VW-Motoren zu manipulieren.

Zuletzt musst die Volkswagen AG am 24. Januar 2020 auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes KBA Fahrzeuge wegen Überschreitung der Stickoxidwerte zurückrufen. Betroffen von dem Rückruf sind weltweit 29.381 Autos vom Typ T5 und T6. In Deutschland fahren 8730 sogenannte „Bullis“ auf den Straßen. Es handelt sich um Fahrzeuge mit einem 103kW-Dieselmotor und DQ500-Automatikgetriebe in den Abgasstufen „EU5mod“ und „EU5J“. Laut KBA-Rückruf muss VW das Getriebe und/oder Motorsteuergerät neuprogrammieren. Von unzulässigen Abschalteinrichtungen ist in dem Rückruf, der die Baujahre 2009 bis 2016 betrifft, nicht die Rede, nur von einer „Konformitätsabweichung“, die zur Überschreitung des Euro-5-Grenzwertes für Stickoxide führt. Der erhöhte Stickoxid-Ausstoß und der verpflichtende Rückruf kann durchaus den Verdacht erhärten, dass VW auch beim T5 und T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat. Schließlich sind die Fahrzeuge mit dem Motor EA189 unterwegs, und der hatte im September 2015 den Diesel-Abgasskandal bei VW ausgelöst.

05.05.2020
Dieselgate 2.0:
Nach EuGH-Gutachten sind VW-Motor EA 288 und Diesel der Daimler AG illegal

Prozesslawine rollt auf Autobauer zu

Im fünften Jahr des Diesel-Abgasskandals wird ein Dieselgate 2.0 immer wahrscheinlicher. Dass VW beim Dieselmotor EA 189 die Abgasreinigung in unzulässiger Weise manipuliert hat, deutete der Bundesgerichtshof in seinem ersten Verfahren am 5. Mai 2020 an. Auch die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof sieht das in einem Gutachten vom 30. April 2020. Urteile werden zwar erst in ein paar Monaten erwartet, doch bereits jetzt wird deutlich, dass auch alle anderen Autohersteller eine illegale Abschalteinrichtung eingebaut haben, wenn sie in ihren Motoren ein sogenanntes Thermofenster verwenden. Damit wird die Abgasreinigung temperaturabhängig reguliert – sprich ausgeschalten. Diese Art der Abschalteinrichtungen hält die Generalanwältin für illegal. Damit erhält der Skandal eine neue Dimension. Neben dem EA-189-Update wären der neue VW-Motor EA 288 und die entsprechenden Motoren der Daimler AG betroffen – Dieselgate 2.0.

Verbraucher haben im Abgasskandal beste Chancen vor Gericht

Nach den Äußerungen von BGH und EuGH sieht es im Diesel-Abgasskandal nach einem Sieg für die Verbraucher aus. Dieselgate 2.0 wäre perfekt, wenn der EuGH dem Schlussantrag der Generalanwältin Eleanor Sharpston folgt. Was er in der Regel auch macht. Millionen von Verbrauchern sind durch die Autobauer geschädigt worden und könnten ihr Recht einklagen.

Welche Folgen hätte ein EuGH-Urteil im Sinne des Gutachtens?

- Software-Update beim EA 189 wäre unzulässig: Als Update ist ein Thermofenster verwendet worden. Dies wird von VW kaum bestritten. Die Deutsche Umwelthilfe zweifelte die Rechtmäßigkeit des Updates seit Jahren an. Ein entsprechendes Verfahren liegt am Europäischen Gerichtshof vor.

- VW-Motor EA288: Auch hier ist unstreitig, dass ein Thermofenster verwendet wird. Vor Gericht hat das Volkswagen bereits eingestanden. Die Typengenehmigung der Fahrzeuge wäre nicht rechtmäßig.

- Daimler AG: Der schwäbische Autobauer verwendet in seinen Diesel-Motoren ebenfalls das sogenannte Thermofenster. Und hat dies auch bereits zugegeben. Daimler wäre damit seinen Kunden gegenüber haftbar.

- Die Autohersteller gehen übrigens davon aus, dass die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand gelten und nicht im normalen Straßenverkehr. Auch da hat das EuGH-Gutachten für Klarheit gesorgt: Natürlich gelten die Grenzwert im normalen Fahrbetrieb.

- Das Thermofenster wird laut Autohersteller zum Schutz des Motors eingebaut. Die entsprechende Regelung der EU-Norm ist jedoch nur in ganz engen Grenzen erlaubt. Das EuGH-Gutachten spricht dabei von unmittelbaren und plötzlichen Schäden beispielsweise an der Lenkung. Langfristigere Auswirkungen wie Abnutzung oder Wertverlust dürfen keine Rolle spielen.

Motor EA 288 bringt VW Dieselgate 2.0

LG Regensburg sieht sittenwidriges Handeln nach §826 BGB

Gerade steuert der Diesel-Abgasskandal der Volkswagen AG mit bevorstehenden höchstrichterlichen Entscheidungen seinem Höhepunkt entgegen, da wird für VW Dieselgate 2.0 immer konkreter. Offensichtlich ist nicht nur der Motor-Typ EA 189 mit einer Abschalteinrichtung versehen worden, sondern auch der Euro-6-Diesel-Motor EA 288. Das Landgericht Regensburg wertete in einem Urteil vom 6. Februar 2020 (Az. 73 O 1181/19) die sogenannte "Zykluserkennung" bei diesem Motor als sittenwidrige Schädigung und verurteilte den Autokonzern zu Schadensersatz. Dem Landgericht lagen interne VW-Dokumente vor, die aus Sicht des Gerichts den bisherigen Verdacht erhärteten.

Vergleichbar mit dem Fall EA 189 geht es beim Motor EA 288 auch darum, ob nur auf dem Prüfstand die Abgasrichtlinien der EU erreicht werden und auf der Straße nicht. Die technische Umsetzung ist hingegen eine andere. Das Regensburger Landgericht sprach einem Kläger einen Schadenersatz von 9.149 Euro zuzüglich Zinsen zu. Dabei musste sich der Verbraucher eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Mit der Abgasmanipulation habe sich das Unternehmen auf rechtswidrigem Weg Wettbewerbsvorteile zu verschaffen versucht, um seinen Gewinn zu steigern.

Der Kläger hatte dem Gericht als Beleg für seinen Vorwurf ein internes Dokument des Volkswagen-Konzerns vorgelegt. Diese "Entscheidungsvorlage: Applikationsrichtlinien & Freigabevorgaben EA 288", so das Gericht, beschreibe genau, wie VW versuche, die Abgaswerte zu manipulieren. Das Fahrzeug erkennt, wenn es sich auf einem Prüfstand befindet, und verstärkt in diesem Fall die Abgasrückführung. So werden in der Prüfsituation deutlich weniger umwelt- und gesundheitsschädliche Stickoxide ausgestoßen als im Normalbetrieb auf der Straße.

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Landgericht Offenburg – Prüfung einer illegalen Abschalteinrichtung

VW steht mit dem EA 288 vor dem Dieselgate 2.0

Auch vor dem Landgericht Offenburg ist ein EA-288-Verfahren anhängig. Ein Sachverständiger soll hier klären, ob das Fahrzeug mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehen ist (Az. 3 O 38/18). Ein Gutachter muss beim EA 288 genau hinschauen, ob manipuliert worden ist oder nicht. Bei dem Motor mit der Bezeichnung EA 288 handelt es sich um den Nachfolger des durch die Abgasmanipulationen in Verruf geratenen EA 189. Ähnliche Beschlüsse zur Einholung von Gutachten wie in Offenburg haben auch die Landgerichte Bielefeld (Az. 6 O 74/18; 7 O 20/19), Wuppertal (Az. 2 O 273/18), Lübeck (Az. 17 O 143/18) und Ellwangen (Az. 2 O 290/18) erlassen. Die EA-288-Fahrzeuge stehen im Verdacht, durch die Abschalteinrichtung mangelhaft und im Wert gemindert zu sein.

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Was bisher alles rund um den EA 288 geschah

Der EA 288 (EA steht übrigens für Entwicklungsauftrag) ist ein Dieselmotor von VW mit drei oder vier Zylindern. Es ist der Nachfolger des EA 189, der den Diesel-Abgasskandal ins Rollen brachte. Er wird mit einem Hubraum von 1422, 1598 und 1968 ccm sowie einer Leistung zwischen 55 und 176 kW verbaut. Seit 2012 wird er in Diesel-Fahrzeugen des VW-Konzerns verwendet.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig durchsuchte am 3. Dezember 2019 bei einer Razzia Geschäftsräume der Volkswagen AG in Wolfsburg. Hintergrund waren Ermittlungen, die sich auf Dieselfahrzeuge mit Motoren des Typs EA 288 beziehen. Ermittlungsergebnisse sind bis heute der Öffentlichkeit nicht bekannt gegeben worden.

Die Anschuldigungen gegen die neue Motorengeneration von VW sind nicht neu. Bereits 2015 wurde bekannt, dass VW in den USA den EA 288 mit einer Abschalteinrichtung ähnlich dem des Vorgänger-Diesels EA 189 in den Verkauf gebracht haben soll. Am 15. Oktober 2015 bestritt VW, dass noch andere Motoren als die Baureihen EA 189 manipuliert worden waren. Sieben Tage später dann das Eingeständnis, dass in den USA auch die Baureihe EA 288 betroffen war. Die Abschalteinrichtungen sollen nach VW-Angaben nach der Umstellung der Motorengeneration auf Euro 6 in den USA und auch in Europa entfernt worden sein.

Derzeit versucht VW, Kunden zu einem Software-Update zu bewegen. Betroffen sind Fahrzeuge wie der Golf VII, der mit dem Motor-Typ EA 288 ausgerüstet ist. VW schreibt die Verbraucher an und erklärt ihnen im Rückruf mit der Aktionsnummer 23x4, dass es „infolge eines thermischen Alterungsprozesses des NOx-Speicherkatalysators zu einer verminderten Katalysator-Aktivität“ kommen kann und dadurch die Abgaswerte ansteigen. Nach dem Update verspricht VW einen reduzierten Schadstoffausstoß. Das Kraftfahrt-Bundesamt KBA hat das Update genehmigt.

Das Landgericht Wuppertal (AZ. 2 O 273/18) erklärte im Frühjahr 2019 in einem Fall, in dem der Besitzer eines VW Golf VII mit einem Dieselmotor EA 288 klagt, diesen Motorentyp zum Prüffall. Das Gericht erließ einen Beweisbeschluss. Gutachter schauen sich jetzt den Motor und sein Abgaskontrollsystem genauer an.

Das Landgericht Duisburg hat in einem bisher unveröffentlichten Urteil die Abschalteinrichtung in einem VW Golf 7 als illegal eingestuft. Und der Autobauer hat den Einbau nach einem Bericht des Südwestrundfunks SWR in der Verhandlung bereits Ende 2018 zugegeben, hält ihn aber für legal. Für VW sei es unerheblich, ob das Fahrzeug im Straßenverkehr die Grenzwerte einhalte oder nicht. Es zähle nur das Testergebnis auf dem Prüfstand: "Nach der für das streitgegenständliche Fahrzeug geltenden Rechtslage existieren keine Emissionsgrenzwerte für den realen Straßenbetrieb." Zudem räumte VW ein, dass das Fahrzeug erkennen könne, ob es sich gerade auf einem Prüfstand befindet.
 
Dass die Chancen für die Verbraucher gutstehen, ihr Recht gegen VW auch beim EA 288 durchzusetzen, zeigt das Beispiel Daimler AG. Der Autobauer aus Stuttgart verbaut – ähnlich wie auch VW beim EA 288 - unter anderem Thermofenster in seinen Motoren. Die funktionieren als Abschalteinrichtung. Zahlreiche Gerichte verurteilen Daimler derzeit zur Zahlung von Schadensersatz an die Verbraucher. Noch gibt es allerdings keine rechtskräftigen Urteile.

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